Thursday, February 23, 2006

"Blasphemie-Urteil" gegen Kloran-Rollen-Hersteller

Scharia in Westfalen?

Der 61-jährige Kaufmann Manfred van Hove wurde am 23. Februar 2006 vom Amtsgericht Lüdinghausen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 300 Stunden soziale Arbeit verurteilt. Das Strafmaß liegt damit in etwa in dem Bereich, den ein jugendlicher Schläger erhält, der jemanden halb totgeschlagen hat. Was war van Hoves Verbrechen? Er hatte kurz nach den islamistischen Anschlägen in London an ca. 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine jeweils ein Blatt Klopapier mit dem Stempelaufdruck KORAN, DER HEILGE QUR-AN verschickt (Abbildung).
Im beigefügten Anschreiben (Text) wurde für den Erwerb einer kompletten Rolle mit dieser Prägung geworben. Aus dem Erlös solle ein Mahnmal für die Opfer des Islamismus errichtet werden.

Verurteilt wurde van Hove aufgrund des "Blasphemie-Paragraphen" § 166 StGB ("Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen"). In Gang kam das Verfahren aufgrund einer "offiziellen Verbalnote" der Islamischen Republik Iran vom 19. Juli 2005 an das Auswärtige Amt. Pikanterweise wurde hier die Verurteilung eines deutschen Staatsbürgers wegen Blasphemie von jenem islamistischen Staat erreicht, dessen Präsident in Deutschland wegen der Leugnung des Holocaust verurteilt werden müßte. Entsprechende Klagen von Angehörigen jüdischer Opfer sind in Vorbereitung.

"Blasphemie", so die offizielle Definition, ist die "öffentliche Beschimpfung eines Religionsbekenntnisses". Wiederum pikanterweise ist die öffentliche Beschimpfung anderer Religionsbekenntnisse, Blasphemie also, ein völlig ungeniert angewandter Usus des Koran. Immer wieder werden darin die Anhänger anderer Religionen als "Ungläubige", ja schlimmer noch als "Schweine, Affen" usw. beschimpft. Die Transzendenz anderer Religionen, ihr Glaubensgut und die Verehrung ihrer Gottheiten werden als "Götzendienst" herabgewürdigt. Den eigentlichen "Schöpfern" des Monotheismus, den Juden, wird "Unglaube" attestiert. Die Juden von Medina mußten diesen ihren "Unglauben" schon zu Lebzeiten Mohammeds mit dem Leben bezahlen, als dieser im Jahre 627 die ca. 800 männlichen Juden von Medina köpfen ließ. Mohammed ist damit der einzige Stifter einer Weltreligion, der persönlich ein Massaker angeordnet hat.

Ist der Koran also ein blasphemisches Buch? Dann müßte § 166 StGB greifen. Der Koran ist aber offenbar kein blasphemisches Buch, sonst wäre unsere Justiz ja schon längst tätig geworden. Wie im Falle der Koran-Rollen.



Um Mißverständnissen vorzubeugen: Der BDB lehnt die Aktion von Manfred van Hove ab, da sie nur auf Beleidigung zielt und jeder inhaltlichen Auseinandersetzung im Wege steht. Eine sachliche Auseinandersetzung hingegen darf "auch mit harten Formulierungen geführt werden", wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. einen islamistischen Kläger abschlägig beschied, der über § 166 eine Kritikerin mundtot machen wollte. Aufhorchen läßt der Zusatz "zumal die Thematik gegenwärtig von besonderem öffentlichen Interesse ist (Stichwort: "lslamismus")".

Gleichwohl stellen sich kritische Fragen bezüglich der Härte des van Hove-Urteils. Handelt es sich um ein politisches Urteil? Hat man je davon gehört, daß jemand wegen Verunglimpfung christlicher Symbole derart bestraft wurde? Etwa die Zeitschrift Titanic, die einen gekreuzigten Christus als Klopapierrollenhalter über der Abortschüssel abbildete, auf der Titelseite des Blatts? Wo kein Kläger ist kein Richter? Was wäre gewesen, wenn der Vatikan mit einer Verbalnote beim Auswärtigen Amt interveniert und Bestrafung gefordert hätte? Wäre der Chefredakteur dann auch zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt worden? Der Aufschrei des liberalen Establishments läßt sich erahnen. Halten also zweierlei Maß Einzug ins deutsche Rechtswesen? Erleben wir hier - auf Druck einer auswärtigen, muslimischen Macht - erste Schritte in Richtung auf eine Schariafizierung des deutschen Rechts? Meinte das der Staatsanwalt mit seiner Bewertung, daß ein "deutliches Zeichen nach außen gesetzt worden" sei - in Richtung Iran & Co.? Das sind beunruhigende Fragen, die das Hove-Urteil aufwirft, unabhängig vom unappetitlichen Charakter der Tat.

Aber ein bißchen Spaß darf ja vielleicht noch sein, vorzüglich auf Kosten unserer ja im Grunde ihres Herzens liberalen Justiz, die viel zu oft die Beschimpfung als "Klassenjustiz" in den Jugendjahren des liberalen Establishments erdulden mußte. Über das Kloranrollenproblem ist nämlich wenige Stunden nach dem Urteil eine fundierte Analyse veröffentlicht worden (http://www.rebellog.com/text/blog/975/975-14.htm):

Mohammed Ratgeber Reihe

DIE KLORAN-ROLLE


Dr. Rüdiger von Bechelaren

Fatwa-Verlag
ISBN 3937229766
broschiert, 9.95 Euro


Aus dem Inhalt:

Dr. v. Bechelaren: Das Fehlurteil
Dr. Beineisen: Freislers Erben
H.-E. Rüpel: Psychogramm des Richters Carsten Krumm
Bettina Weinert: Drucktechniken auf Tissue
Ibn Ala Ben Nemsi: Der Prophet und sein Humor
Sayed Harasiri: Die Grenzen der Ausdrucksfreiheit

Dr. Rüdiger von Bechelaren, Oberstaatsanwalt am Bremer Landgericht A.D. nimmt ausführlich Stellung zu dem am 23. Februar 2006 ergangenen Urteil gegen Manfred van Hove. Das Urteil, im Volksmund Klorollen-Urteil genannt, wird in die Geschichte der deutschen Rechtsprechung eingehen als ein beschämendes Beispiel für den vorauseilenden Gehorsam eines deutschen Gerichtes, des Amtsgericht Lüdinghausen, gegenüber einer ausländischen Macht, in diesem Fall des Iran.

Von Bechelaren untersucht wie weit die Scharia bereits Einfluss auf die die deutsche Rechtsprechung genommen hat, das deutsche Recht also sharifiziert wird. Er untersucht die alternativen Urteilsmöglichkeiten und macht den theoretischen Versuch eines Freispruchs.

Dr. Wolfgang Beineisen beschreibt auch für den Laien verständlich die Entwicklung der deutschen Justiz vom Volksgerichtshof unter Roland Freisler bis heute. Er interviewt jüngere Juristen deren Lehrer noch "neben" Freisler wirkten. In einem besonderen Absatz versucht er eine Analyse des Treueverhältnisses deutscher Richter und Staatsanwälte zu ihrem Arbeitgeber und der daraus resultierende Einfluss auf die Rechtsprechung.


Horst-Eberhard Rüpel, Psychoanalytiker mit Lehrstuhl an der Universität Hohenwart, Bayern, langjähriger Prozessbeobachter bei politischen Prozessen in der BRD versucht ein Psychogramm des urteilsfällenden Richters Carsten Krumm.

Bettina Weinert beschreibt anschaulich die Schwierigkeiten des Drucks auf Toilett-Tissue-Papier. Insbesondere arabische Schriftzeichen sind schwierig aufzubringen und es erfordert großes Fingerspitzengefühl hier zu befriedigenden Ergebnissen zu kommen.

Ibn Ala Ben Nemsi, Kunstdozent, leitet eine Meisterklasse für Kalligrafie an der Universität Kairo und setzt sich in seinem Essay ausführlich mit dem islamischen Kunstverständnis auseinander. Besonders berücksichtigt Ben Nemsi den aus dem Koran herauslesbaren Humor des Propheten und seine Umsetzung in Ausdrucksformen der "Temporary Art".

Sayed Harasiri ist leitender Botschaftssekretär und Stellvertreter des Botschafters an der Botschaft der islamischen Republik Berlin. Er begründet ausführlich die Gründe für die Einflussnahme seines Landes in die deutsche Rechtswirklichkeit und die Erwartung seiner Regierung an das Amtsgericht Lüdinghausen. Mit Faksimile der diplomatischen Note des Iran.

Fazit: Dieses Buch ist ein Muss für jeden an der Einführung der Scharia in Deutschland interessierten Leser.


Weitere Informationen zu dem sensationellen Urteil, das noch in Jahrhunderten als leuchtender Wendepunkt der deutschlamischen Rechtsgeschichte für Gesprächsstoff sorgen wird:

Scharia in Westfalen
Koranrolle vorwärts
Spielt der Koran noch eine Rolle?